Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage für Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland. Er ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation fragen Sie bitte eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Das Wichtigste auf einen Blick
| Ihre Situation | Einkommensteuer auf den Gewinn |
|---|---|
| Gold länger als ein Jahr im Besitz | Steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Gewinns |
| Verkauf innerhalb eines Jahres, Gewinne im Jahr unter 1.000 Euro | Steuerfrei (Freigrenze) |
| Verkauf innerhalb eines Jahres, Gewinne ab 1.000 Euro | Gesamter Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz |
| Geerbtes oder geschenktes Gold | Besitzzeit der vorherigen Eigentümer zählt mit |
| Verkauf mit Verlust | Keine Steuer; Verlust nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar |
Die Regel: Ein Jahr Haltefrist
Physisches Gold, also Barren, Münzen und Schmuck, gilt steuerlich als Wirtschaftsgut. Verkaufen Sie es mit Gewinn, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Einkommensteuergesetz vor. Steuerpflichtig ist das aber nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.
- Länger als ein Jahr im Besitz: Der Gewinn ist steuerfrei, egal wie hoch.
- Ein Jahr oder kürzer: Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, sofern die Freigrenze erreicht ist.
Maßgeblich sind die Tage, an denen Kauf und Verkauf vereinbart wurden. Ein Beispiel: Haben Sie einen Barren am 15. März 2025 gekauft, ist ein Verkauf ab dem 16. März 2026 steuerfrei. Wer knapp vor Ablauf der Frist steht, wartet im Zweifel die wenigen Tage ab.
Ausnahme: Verliehenes Gold
Haben Sie mit Ihrem Gold laufende Erträge erzielt, etwa durch Verleihen gegen Zinsen, kann sich die Haltefrist nach § 23 EStG auf zehn Jahre verlängern. Für Barren und Münzen, die Sie nur aufbewahren, spielt das keine Rolle.
Die Freigrenze von 1.000 Euro
Gewinne aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eines Kalenderjahres bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen weniger als 1.000 Euro betragen. Diese Grenze gilt seit 2024, davor lag sie bei 600 Euro. Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Erreicht der Gewinn 1.000 Euro, ist er vollständig steuerpflichtig. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren gilt die Grenze für jeden Partner einzeln, bezogen auf seine eigenen Geschäfte.
Rechenbeispiel
- Kauf von Münzen für 10.000 Euro, Verkauf nach acht Monaten für 10.900 Euro: Gewinn 900 Euro, unter der Freigrenze, steuerfrei.
- Gleiche Münzen, Verkauf für 11.200 Euro: Gewinn 1.200 Euro, über der Freigrenze. Steuerpflichtig sind die vollen 1.200 Euro, nicht nur 200 Euro.
Als Gewinn gilt der Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten, etwa Versand- oder Prüfgebühren. Verluste aus solchen Geschäften können Sie nur mit Gewinnen derselben Art verrechnen, auch im Vorjahr oder in Folgejahren.
Mehrere Käufe: Welches Gold zuerst?
Wer über Jahre gleiche Münzen oder Barren gekauft hat, verkauft oft nur einen Teil. In der Praxis wird bei gleichartigen Stücken meist unterstellt, dass die zuerst gekauften auch zuerst verkauft werden (FIFO, „first in, first out“). Haben Sie die ältesten Stücke länger als ein Jahr, ist deren Verkauf steuerfrei. Damit das nachvollziehbar bleibt, bewahren Sie alle Kaufbelege mit Datum und Stückzahl auf.
Gold steuerfrei verkaufen: So gelingt es
- Kaufdatum heraussuchen: Liegt es mehr als ein Jahr zurück?
- Bei Erbschaft: Nachlassunterlagen aufbewahren, die Besitzzeit der Erblasserin oder des Erblassers zählt mit.
- Bei Verkauf innerhalb eines Jahres: Kaufpreis, Verkaufserlös und Gebühren notieren.
- Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr mitrechnen.
- Abrechnung des Ankäufers aufheben.
Gold verkaufen ohne Kaufbeleg
Der Verkauf selbst setzt keinen Kaufbeleg voraus. Gerade bei älterem Gold fehlt er häufig. Steuerlich trägt im Zweifel aber derjenige die Nachweislast, der sich auf die Steuerfreiheit beruft. Ohne Rechnung können Sie die Haltedauer auf andere Weise glaubhaft machen, zum Beispiel mit:
- Kontoauszügen oder Depotunterlagen aus der Zeit des Kaufs
- Testament, Erbschein oder Nachlassverzeichnis
- Datierten Fotos, Schenkungsbriefen oder Versicherungsunterlagen
Bei Schmuck aus Familienbesitz oder Münzen, die seit Jahrzehnten in der Schublade liegen, ist die Haltefrist in aller Regel offensichtlich erfüllt.
Geerbtes und geschenktes Gold
Bei Erbschaft und Schenkung übernehmen Sie die Besitzzeit der vorherigen Eigentümerin oder des vorherigen Eigentümers. Der Schmuck der Großmutter oder die Münzen aus dem Nachlass sind deshalb in aller Regel schon länger als ein Jahr „im Besitz“ und lassen sich steuerfrei verkaufen. Mehr dazu im Ratgeber Geerbtes Gold verkaufen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Davon zu trennen ist die Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf den Wert des Erbes selbst. Sie fällt nur an, wenn der Wert die persönlichen Freibeträge übersteigt. Diese betragen unter anderem:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen und andere: 20.000 Euro
Bei Schenkungen gelten dieselben Freibeträge, jeweils für zehn Jahre.
Und die Umsatzsteuer?
Als Privatperson verkaufen Sie ohne Umsatzsteuer. Auch der Kauf von Anlagegold ist nach § 25c Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Dazu zählen Barren mit einem Feingehalt von mindestens 995 und Goldmünzen mit mindestens 900, die nach 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise nicht mehr als 80 Prozent über ihrem Goldwert verkauft werden. Bei Schmuck fällt beim Kauf dagegen Umsatzsteuer an, weshalb sein Kaufpreis oft weit über dem Materialwert lag.
Anonym verkaufen und Ausweispflicht
Mit Steuern hat das nichts zu tun, wird aber oft gefragt: Nach dem Geldwäschegesetz müssen Händler Sie bei Bargeschäften mit Edelmetall ab 2.000 Euro identifizieren. Viele Ankäufer verlangen den Ausweis auch bei kleineren Beträgen. Ein anonymer Verkauf ist also nur bei kleinen Barzahlungen und nicht bei jedem Händler möglich. Für die Steuerfreiheit nach Ablauf der Haltefrist ist er ohnehin nicht nötig. Warum Ankäufer nach dem Ausweis fragen, erklärt der Ratgeber Ausweis und Geldwäschegesetz.
Wie viel Ihr Gold heute bringt, zeigen die Ratgeber Goldbarren verkaufen und Goldmünzen verkaufen. Die aktuellen Angebote für Ihr Gold sehen Sie im Vergleich.
